Open Access an der PHSG

Forschung an Hochschulen wird mit öffentlichen Geldern finanziert. Deshalb sollen die Resultate dieser Forschung für die Öffentlichkeit «open access», also frei zugänglich und frei nutzbar sein. Davon profitieren nicht zuletzt die Forschenden selber, weil ihre Forschung einerseits besser beachtet wird und sie andererseits einfacher auf die Forschungsresultate anderer zugreifen können.

Die PHSG betreibt eine beim medienverbund.phsg angesiedelte Beratungsstelle Open Access. Sie ist für alle Forschenden und Dozierenden die erste Anlaufstelle für den Themenbereich Open Access.

Für alle Fragen zu Open Access wenden Sie sich jederzeit an die Beratungsstelle Open Access.

Open Access an der PHSG

Die Pädagogische Hochschule St.Gallen: 

  • hat sich mit der Verabschiedung einer eigenen OA-Policy klar zu Open Access bekannt. Diese steht im Einklang mit der Open Access-Strategie von swissuniversities und orientiert sich an den Open Access-Richtlinien des SNF.
  • unterstützt mit der am medienverbund.phsg angesiedelten Open Access-Beratungsstelle die Forschenden und Dozierenden der PHSG in allen Open Access-Fragen.
  • betreibt mit #Proforis ein eigenes Projekt- und Forschungsinformationssystem, über welches der Forschungsoutput der PHSG möglichst frei zugänglich gemacht wird.
  • unterhält einen Publikationsfonds, um die strategischen Ziele im Bereich Open Access an der PHSG umzusetzen.
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Informationen zu OA an der PHSG

Finanzielle Unterstützung durch die PHSG für das OA-Publizieren

Die PHSG unterhält einen OA-Publikationsfonds, um die strategischen Ziele im Bereich Open Access an der PHSG umzusetzen. Dieser wird von der Beratungsstelle Open Access verwaltet. 

Vergabebedingungen

  • die Antragsstellenden sind an der PHSG angestellt (bzw. bei mehreren Autoren/Autorinnen in der Regel: Erstautorenschaft)
  • die Publikation entspricht den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis des entsprechenden Bereichs
  • die Publikation kann nicht durch eine andere Einrichtung (bspw. SNF) gefördert werden 
  • die Förderung erstreckt sich in der Regel auf Zeitschriftenartikel und Buchkapitel/Beiträge in Sammelbänden; Buchpublikationen auf Anfrage. Ebenso werden OA-Zeitschriften gefördert, welche im besonderen Interesse der PHSG sind.
  • die Höhe der OA-Förderung orientiert sich an den üblichen Durchschnittswerten (APC/BCPC)
  • die OA-Förderung durch die PHSG soll nach Möglichkeit in der Veröffentlichung erwähnt werden (Acknowledgement)
  • die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip "first come - first served" 

Vgl. zu den Details: Vergabebedingungen OA-Publikationsfonds PHSG 

Vorgehen bei der Antragsstellung

Anfragen für eine finanzielle Unterstützung im Bereich OA-Publizieren werden (möglichst früh im Publikationsprozess) via Mail direkt an die Beratungsstelle Open Access gerichtet. Für die Bearbeitung werden folgenden Informationen benötigt:

  • Antragsstellende/r PHSG
  • Literaturangabe (sofern bereits vorhanden)
  • Publikationsart (Zeitschriftenartikel, Buchkapitel/Sammelbandbeitrag, Buch/Sammelband)
  • peer-reviewed: ja/nein
  • Angaben zur Drittmittelförderung:

Bei Fragen zur finanziellen Unterstützung für das OA-Publizieren hilft die Beratungsstelle Open Access gerne weiter.

SNF: projektunabhängige OA-Unterstützung durch den SNF (Monografien, Dissertationen, Sammelbände)

Für die projektunabhängige OA-Publikationsförderung durch den SNF gelten grundsätzlich folgende Vorgaben (für die zusätzlichen Detailregelungen vgl. SNF OA - Förderung Bücher):

Monografien

  • Die Monografie muss durch den Verlag unmittelbar frei zugänglich veröffentlicht werden (Gold OA).
  • Als Monografie gelten umfassende, wissenschaftliche Werke mit peer review (keine Lehrbücher, Spezialausgaben von Zeitschriften, Tagungsbände, Neuauflagen und Übersetzungen).
  • Die Publikation darf nicht vor dem Entscheid des SNF veröffentlicht werden.
  • Die Förderung durch den SNF muss in der Veröffentlichung erwähnt werden.
  • Den Forschenden steht es frei, parallel zur OA-Version (mit anderer Finanzierung) ein gedrucktes Buch zu publizieren.

Dissertationen und Habilitationen

  • Dissertationen und Habilitationen werden wie Monografien behandelt.
  • Wenn die Dissertation oder Habilitation nicht Teil eines SNF-Projektes ist, muss diese entweder an einer Schweizer Hochschule eingereicht und verteidigt werden oder der/die Gesuchsteller/in muss die Antragsbedingungen (Art. 10 Beitragsreglement) des SNF erfüllen.

Sammelbände

  • Sammelbände werden wie Monografien behandelt.
  • Als Sammelband gelten wissenschaftliche Werke (peer-review) mit einzeln verantworteten Beiträgen verschiedener Autorinnen und Autoren zu einem Thema (aber keine Tagungsbände)
  • Mindestens ein/eine  Herausgeber/in muss die Voraussetzungen des SNF zur Beitragsunterstützung erfüllen (Art 10 Beitragsreglement).
  • Die Publikation darf nicht vor dem Entscheid des SNF veröffentlicht werden.
  • Die Förderung durch den SNF muss in der Veröffentlichung erwähnt werden.
  • Den Forschenden steht es frei, parallel zur OA-Version (mit anderer Finanzierung) ein gedrucktes Buch zu publizieren.

Artikel in Zeitschriften / Buchkapitel in Sammelbänden 

  • Artikel in Zeitschriften und Buchkapitel in Sammelbänden werden vom SNF nicht unterstützt, wenn diese nicht Teil eines SNF-Projektes sind.

Weiterführende Informationen

Bei Fragen zur projektunabhängigen OA-Unterstützung durch den SNF (und zu den OA-Konditionen der einzelnen Verlage) hilft die Beratungsstelle Open Access gerne weiter.

SNF: OA-Vorgaben für Publikationen in einem SNF-Projekt

OA-Verpflichtung für Publikationen in einem SNF-Projekt

  • Beitragsempfänger/innen des SNF sind verpflichtet, ihre Forschungsergebnisse Open Access zu publizieren: direkt Open Access oder nach spätestens 6 (Zeitschriftenartikel) bzw. 12 Monaten (Bücher und Buchkapitel). Die Erfüllung dieser Pflicht muss in der Berichterstattung (über mySNF) nachgewiesen werden (Reglement SNF OA-Publikationen, Fassung 1.4.2018).
  • Die Verpflichtung gilt für alle Publikationen, die im Rahmen des Projektes entstehen (auch für Beiträge in Magazinen für ein breiteres Publikum etc.). Die Verlage sind vor dem Abschluss entsprechender Verträge/Vereinbarungen auf die Vorgaben des SNF hinzuweisen.
  • Die Antragsstellung für eine OA-Unterstützung erfolgt (falls die entsprechenden Kriterien erfüllt werden können) über mySNF: Ein neues Gesuch erfassen >> Wissenschaftskommunikation.

Monografien (inkl. Sammelbände, Dissertationen und Habilitationen)

Der SNF unterstützt die OA-Publikation von Monografien grundsätzlich unter folgenden Bedingungen (für die zusätzlichen Detailregelungen vgl. SNF OA - Förderung Bücher):

  • Die Monografie muss durch den Verlag unmittelbar frei zugänglich veröffentlicht werden (Gold OA).
  • Als Monografie gelten umfassende, wissenschaftliche Werke (peer review) - nicht unterstützt werden: Lehrbücher, Spezialausgaben von Zeitschriften, Tagungsbände, Neuauflagen und Übersetzungen.
  • Die Publikation darf nicht vor dem Entscheid des SNF veröffentlicht werden.
  • Die Förderung durch den SNF muss in der Veröffentlichung erwähnt werden.
  • Bei Sammelbänden muss mindestens ein/eine  HerausgeberIn die Voraussetzungen des SNF zur Beitragsunterstützung erfüllen (Art 10 Beitragsreglement).
  • Den Forschenden steht es frei, parallel zur OA-Version (mit anderer Finanzierung) ein gedrucktes Buch zu publizieren.

Werden die Kriterien nicht erfüllt, muss die Monografie (ohne OA-Unterstützung durch den SNF) entweder per sofort (OA Gold) oder nach spätestens 12 Monaten (als OA Green) Open Access gestellt werden. Verlage, die auch diese Vorgaben nicht erfüllen, können für die Publikation einer Monografie im Rahmen eines SNF-Projektes nicht gewählt werden. Zu den OA-Konditionen der einzelnen Verlage gibt die Beratungsstelle Open Access gerne Auskunft.

Artikel in Zeitschriften

Der SNF unterstützt die OA-Publikation von Artikel in Zeitschriften grundsätzlich unter folgenden Bedingungen (für die zusätzlichen Detailregelungen vgl. SNF OA - Förderung Zeitschriftenartikel): 

  • Der Artikel muss in einer reinen, OA-Zeitschrift mit peer review erscheinen - vgl. dazu bspw. die Zeitschriften auf dem DOAJ.
  • Die Förderung durch den SNF muss in der Veröffentlichung erwähnt werden.
  • Die der Publikation zugrunde liegende Forschung muss zu mindestens 50% durch den SNF finanziert werden.

Werden die Kriterien nicht erfüllt (kein peer-review, keine reine OA-Zeitschrift etc.), müssen die Zeitschriftenartikel (ohne OA-Unterstützung durch den SNF) entweder per sofort oder spätestens nach 6 Monaten (als OA Green) Open Access gestellt werden. Verlage, die auch diese Vorgaben nicht erfüllen, können für die Publikation eines Zeitschriftenartikels im Rahmen eines SNF-Projektes nicht gewählt werden. Zu den OA-Konditionen der einzelnen Verlage gibt die Beratungsstelle Open Access gerne Auskunft.

Buchkapitel in Sammelbänden

Der SNF unterstützt die OA-Publikation von Buchkapiteln in Sammelbänden grundsätzlich unter folgenden Bedingungen (für die zusätzlichen Detailregelungen vgl. SNF OA - Förderung Buchkapitel): 

  • Das Buchkapitel muss in einem Sammelband mit peer review erscheinen.
  • Die Förderung durch den SNF muss in der Veröffentlichung erwähnt werden.
  • Die der Publikation zugrunde liegende Forschung, muss zu mindestens 50% durch den SNF finanziert werden.
  • Bis zum 31. Dezember 2019 finanziert der SNF OA-Buchkapitel auch dann, wenn der gesamte Sammelband nicht OA veröffentlicht wird.  Ab 2020 werden Beiträge nur noch für Kapitel in Sammelbänden bezahlt, die vollständig OA-Gold erfüllen (gesamter Sammelband unmittelbar Open Access bei Veröffentlichung).

Werden die Kriterien nicht erfüllt, müssen die Buchkapitel (ohne OA-Unterstützung durch den SNF) entweder per sofort oder nach spätestens 12 Monaten (als OA Green) Open Access gestellt werden. Verlage, die auch diese Vorgaben nicht erfüllen, können für die Publikation eines Aufsatzes/Buchkapitels im Rahmen eines SNF-Projektes nicht gewählt werden. Zu den OA-Konditionen der einzelnen Verlage gibt die Beratungsstelle Open Access gerne Auskunft.

Weiterführende Informationen

Bei Fragen zu den OA-Vorgaben für Publikationen in einem SNF-Projekt (und zu den OA-Konditionen der einzelnen Verlag) hilft die Beratungsstelle Open Access gerne weiter.

Read & Publish: Elsevier, Hogrefe, Sage, Springer, Taylor & Francis, Wiley

Im Auftrag von Swissuniversities (vgl. Swissuniversities: Open Access >> Verlagsverhandlungen) hat das Schweizerische Hochschulkonsortium mit Elsevier, Springer und Wiley read & publish-Verträge ausgehandelt, welche neben dem Zugriff auf die Journals auch OA-Klauseln für das Publizieren enthalten. Analoge read & publish-Verträge existieren mit Hogrefe und Sage. Diese Verträge ermöglichen den Forschenden der Schweizer Hochschulen, bei einer grossen Anzahl von Journals direkt Open Access zu veröffentlichen.

In folgenden Journals ist durch diese Verträge das OA-Publizieren möglich:

Beim Einreichen von Journal-Beiträgen auf den Plattformen dieser Verlage werden die AutorInnen automatisch auf die OA-Möglichkeiten aufmerksam gemacht (welche sie nach den Empfehlungen der OA-Policy der PHSG auch unbedingt nutzen sollten):

Bei Fragen zu den OA-Möglichkeiten steht die Beratungsstelle Open Access gerne zur Verfügung. 

Das ist wichtig vor dem Publizieren: Verlag, Vertrag, OA-Finanzierung / Bildrechte bei Präsentationen

Verlag/Journal

  • Ermöglicht das Journal/der Verlag das OA-Publizieren auf dem direkten Weg (OA gold oder OA hybrid)? Mit bestimmten Verlagen (bspw. Elsevier) bestehen read & publish-Verträge, welche das OA-Publizieren von Angehörigen Schweizer Hochschulen beinhalten (vgl. dazu Swissuniversities - Open Access)  
  • Wenn nein: Ermöglicht das Journal/der Verlag das OA-Publizieren auf dem grünen Weg innerhalb von 6 Monaten (Journals) bzw. 12 Monaten (Buchkapitel)?
  • Wenn nein: Gibt es eine Alternative zu diesem Journal/zu diesem Verlag?

Achtung: beim Publizieren innerhalb eines SNF-Projektes müssen die Vorgaben des SNF betreffend Open Access eingehalten werden: OA Gold (gesamte Publikation ist direkt OA) oder OA Grün (mit dem Zusatz: nach 6 Monaten für Journals, nach 12 Monaten für Bücher und Buchkapitel)!

Die Beratungsstelle Open Access gibt zu den OA-Konditionen der einzelnen Verlage gerne Auskunft.

Vertrag  

  • Vorsicht bei Verträgen, die eine exklusive Abgabe aller Rechte an einen Verlag beinhalten. Entsprechenden Passus durchstreichen und/oder um einen Zusatz ergänzen, um sich so das einfache Nutzungsrecht für die Onlinenutzung auf einem Non-Profit-Dokumentenserver (PHIQ) vorzubehalten.
  • Vgl. die weiterführenden Informationen zu Verlagsverträgen auf Open-Access.network  >> Informieren >> Rechtsfragen >>Verlagsverträge

OA-Finanzierung

  • Frühzeitig mit der Beratungsstelle Open Access Kontakt aufnehmen, um die Möglichkeiten einer OA-Finanzierung zu klären (über das OA-Budget der PHSG; über die SNF-Finanzierung von OA-Publikationen).

CC-Lizenzen bei Präsentationen und Berichten

Präsentationen, Projektberichte, nicht kommerziell veröffentliche Referate/Konferenzbeiträge etc. sollen nach Möglichkeit unter eine CC-Lizenz (Creative Commons-Lizenz) gestellt werden. Diese vereinfacht die Weiterverbreitung und -verwendung der entsprechenden Dokumente. 
Voraussetzung für die Vergabe einer CC-Lizenz:

  • die verwendeten Bilder und Grafiken wurden selber erstellt oder stehen unter einer entsprechenden CC-Lizenz (vgl. oben).
  • die beteiligten AutorInnen sind mit den Bedingungen dieser CC-Lizenz einverstanden.
  • Grundsätzlich empfehlen wir, falls rechtlich möglich, CC BY 4.0 als Standardlizenz. 

Für weiterführende Informationen zur Bedeutung und Vergabe einzelner CC-Lizenzen vgl. bspw.: ETH Research Manual >> CC-Lizenzen.  

(Bild)rechte

Für Präsentationen (PPT etc.) und Projektberichte/Reports sollen nur Bilder/Grafiken etc. verwendet werden,

  • die von den AutorInnen selber erstellt wurden,
  • die als frei verwendbar gekennzeichnet sind (entsprechende CC-Lizenzen beachten).
  • alternativ: die explizit für den Online-Gebrauch erworben wurden (dann kann für die Präsentation allerdings keine CC-Lizenz vergeben werden).

Bei allen OA-Fragen bei der Vorbereitung einer Publikation hilft die Beratungsstelle Open Access gerne weiter

Das ist wichtig beim Publizieren: accepted version einfordern/abspeichern

Journal-Beiträge, Kapitel in Sammelbänden

Nicht alle Verlage erlauben, die endgültigen Fassung einer Publikationen auf PHIQ hochzuladen.

  • Für diese Fälle ist es wichtig, dass die accepted version (die Fassung, welche den peer-review Prozess durchlaufen hat, aber weder Layout noch Paginierung des Verlags enthält) für den allfälligen späteren Upload auf PHIQ gespeichert (bzw. vorgängig beim Verlag eingefordert) wird. 
  • Falls die accepted version für PHIQ verwendet werden muss, kommt die Beratungsstelle Open Access mit einer entsprechenden Anfrage auf die einzelnen Forschenden / Forschungssekretariate zu.

Referate/Präsentationen/Beiträge an Kongressen

  • Volltexte von Referaten/Präsentationen/Beiträgen an Kongressen, die nicht in Proceedings oder in Buchform erscheinen, können via Forschungssekretariate in die "Zwischenablage Publikationen" der Sharepoint-Plattform geladen oder direkt an die Beratungsstelle Open Access gemailt werden. 

Reports

  • Reports (Projektberichte, Projektanträge etc.) können via Forschungssekretariate in die "Zwischenablage Publikationen" der Sharepoint-Plattform geladen oder an die Beratungsstelle Open Access gemailt oder werden. 

Bei allen OA-Fragen zum Publizieren hilft die Beratungsstelle Open Access gerne weiter.

#Proforis, PHSG-Forschungsbericht und PHSG-Kennzahlen

Eigene Publikationen können einfach in #Proforis erfasst werden (vgl. auch die entsprechenden #Proforis-Tutorials.

PHSG-Kennzahlen (QM-Cockpit) und PHSG-Forschungsbericht: Damit die Publikationen in den Kennzahlen mitgezählt werden oder/und im Forschungsbericht der PHSG erscheinen, müssen sie zwingend in #Proforis erfasst sein.

Bei allen Fragen zu diesem Bereich hilft das #Proforis-Team gerne weiter.

Open Access-Strategien und Dokumente: swissuniversities und SNF

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