Bild
3 Erwachsene betrachten lächelnd ein ipad

Lokales Mentorat

Die lokalen Mentorinnen und Mentoren sind die ersten Ansprechpersonen für die Berufseinsteigenden bei Fragen und Problemen des Unterrichtsalltages.

Sie sind verantwortlich für die Arbeitsplatzeinführung sowie die Gestaltung der kollegialen Praxisberatung vor Ort. Diese umfasst nebst Beratung auch regelmässigen Erfahrungsaustausch und gegenseitige Hospitationen. Die lokalen Mentoratspersonen haben beratende und keine beurteilende Funktion. Sie behandeln Informationen aus der Zusammenarbeit mit den Berufseinsteigenden vertraulich. 

Funktion

Die lokalen Mentorinnen und Mentoren sind die ersten Ansprechpersonen für die Berufseinsteigenden bei Fragen und Problemen des Unterrichtsalltages. Sie sind verantwortlich für die Arbeitsplatzeinführung sowie die Gestaltung der kollegialen Praxisberatung vor Ort. Diese umfasst nebst Beratung auch regelmässigen Erfahrungsaustausch und gegenseitige Hospitationen.
Beratung und Hilfestellung sollen den Berufseinsteigenden schnell und unkompliziert zur Verfügung stehen. Die Mentoratsarbeit ist bedürfnisorientiert ausgerichtet. Die lokalen Mentorinnen und Mentoren haben beratende und keinerlei beurteilende Funktion. Sie behandeln Informationen aus der Zusammenarbeit mit den Berufseinsteigenden vertraulich.

Auswahl und Profil

Mentoratspersonen werden durch die Schulleitungen bestimmt. Bei der Auswahl sollen folgende Kriterien mit einbezogen werden:

  • Interesse an der Aufgabe und die Bereitschaft, die obligatorische Weiterbildung zu besuchen
  • erfolgreiche Arbeit als Lehrperson bezüglich Klassenführung, Unterrichtsgestaltung, Eltern- und Teamarbeit 
  • Berufserfahrung und Kenntnisse der örtlichen Schule
  • gleiche Stufe beziehungsweise Fachrichtung wie die berufseinsteigende Lehrperson
  • Person ohne Schulleitungs- oder anderer Vorgesetztenfunktion gegenüber den Berufseinsteigenden
  • Reflexionsfähigkeit, Kollegialität, Offenheit, Zeit

Weiterbildung

Die lokalen Mentorinnen und Mentoren werden von der PHSG in ihre Funktion eingeführt und weitergebildet. Das verbindliche Weiterbildungsmodul (1 Tag) muss nur beim erstmaligen Einsatz als Mentoratsperson in der Berufseinführung besucht werden.

Die Anmeldung der lokalen Mentorinnen und Mentoren erfolgt über die Schulleitung. Im Anschluss erhalten die lokalen Mentoratspersonen, die neu im Einsatz sind, eine E-Mail mit dem Link zur Onlineanmeldung.

Weiterbildung Beratungskompetenz (Eckpunkte der Beratungsrolle) 2024 - 2025

  • Samstag, 01. Juni 2024, 08.30 - 16.00 Uhr, Rorschach Stella Maris oder
  • Samstag, 08. Juni 2024, 08.30 - 16.00 Uhr, Rorschach Stella Maris oder
  • Samstag, 17. August 2024, 08.30 - 16.00 Uhr, Rorschach Stella Maris

Entschädigung

Die Arbeit der lokalen Mentorinnen und Mentoren wird nach den Weisungen zur Berufseinführung der Volksschul-Lehrpersonen vom 20. April 2016 entschädigt. Die Kosten gehen zu Lasten des Kantons. Die Schulgemeinden bezahlen den Mentorinnen und Mentoren monatlich den entsprechenden Lohn für die erbrachte Leistung. Am Ende des Schuljahres kann dieser Betrag der PHSG (Berufseinführung) in Rechnung gestellt werden.

Aufgaben

Kontaktaufnahme

Die lokalen Mentorinnen und Mentoren nehmen vor Beginn des Schuljahres Kontakt mit den Berufseinsteigenden auf. 

Arbeitsplatzeinführung

Die Einführung erfolgt in Absprache mit der Schulleitung und kann folgende Punkte umfassen:

  • Infrastruktur
  • Schulstruktur
  • Schulkultur
  • Schulhausteam

Begleitung und Beratung

Die lokalen Mentorinnen und Mentoren

  • pflegen den regelmässigen Erfahrungsaustausch mit den Berufseinsteigenden über die berufliche Arbeit, Erfolgserlebnisse und Herausforderungen
  • unterstützen bei der Unterrichts- und Jahresplanung 
  • beraten bei Themen wie Klassenführung, Konfliktlösung, Elterngesprächen und Behördenkontakten
  • regen zur Reflexion der Berufsarbeit an
  • weisen auf lokale und kantonale Unterstützungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten hin

Unterrichtsbesuche

Die lokalen Mentorinnen und Mentoren

  • besuchen die Berufseinsteigenden im ersten Berufsjahr mindestens einmal im Unterricht und besprechen ihre Beobachtungen in Bezug auf vereinbarte Schwerpunkte 
  • laden die Berufseinsteigenden zum Gegenbesuch im eigenen Unterricht ein
Vollständig anklickbar
Aus
Vollständig anklickbar
Aus