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Lehrer mit 2 Schülern in Besprechung

Studiengang für Quereinsteigende

Der Studiengang für Quereinsteigende richtet sich hauptsächlich an Interessierte, die über Berufserfahrung und einen Hochschulabschluss verfügen. Sie können sich an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen in zwei Jahren zur Lehrperson der Kindergarten- und Primarstufe ausbilden lassen, wobei im zweiten Jahr berufsintegriert studiert wird.

Studienaufbau

Im Studiengang für Quereinsteigende Kindergarten- und Primarstufe können die Studierenden einen Diplomtyp wählen:

  • Diplomtyp A - Bachelor of Arts in Primary Education (Vorschulstufe und Primarstufe 1. bis 3. Klasse)
  • Diplomtyp B - Bachelor of Arts in Primary Education (Primarstufe 1. bis 6. Klasse)

Die Studierenden absolvieren die Allrounder-Ausbildung. Sie werden nach ihrem Studium sämtliche Fächer ihrer Stufe unterrichten können. Neben dem Bachelordiplom erhalten sie ein gesamtschweizerisch gültiges Lehrdiplom für die Kindergarten- und Primarstufe.

Der Studiengang für Quereinsteigende dauert für Personen, die einen Hochschulabschluss oder den Nachweis einer zum Bachelorabschluss auf Hochschulstufe gleichwertigen Ausbildung vorlegen können, in der Regel zwei Jahre. Fachliche und überfachliche Kompetenzen im Umfang von 60 ECTS Punkten können pauschal angerechnet werden.

Bereits im 2. Studienjahr belegen die Studierenden eine begleitete Teilzeitanstellung von ca. 40 Prozent in einem Kindergarten oder an einer Primarschule. Anstellungsverhältnisse können von Studierenden im Tandem, in Absprache mit den Schulen, kombiniert werden. Ziel ist eine enge Verknüpfung des Studiums mit der Berufstätigkeit, damit die Studierenden vom starken Praxisbezug profitieren können.

Der Jahresplan des Studiums für Quereinsteigende orientiert sich, anders als bei anderen Studienformen, nicht an Studiensemestern, sondern am regulären Schuljahreskalender der Volksschule.

Während der St.Galler Schulferien finden in der Regel keine Module statt (ausgenommen Sportwoche).

1. Studienjahr

Dauer: Woche 33 bis Woche 27

Im 1. Studienjahr sind die Studierenden in der Regel am Montag und Freitag an der PHSG. Dienstag oder Donnerstag sind ist für das Schulpraktikum an einer Primarschule oder an einem Kindergarten reserviert. Dienstag oder Donnerstag und Mittwoch stehen zur individuellen Verfügung: Vertiefung der Studieninhalte, Schreiben von Leistungsnachweisen, Vor- und Nachbereitung der Praktikumseinsätze, familiäre Verpflichtungen, evtl. sehr kleines Arbeitspensum.

2. Studienjahr

Dauer: Woche 33 bis Woche 27

Das 2. Studienjahr wird berufsintegriert studiert. Die Studierenden sind zu ca. 40 Prozent an einer Schule als Kindergarten- oder Primarlehrpersonen angestellt. Anstellungsverhältnisse können von Studierenden im Tandem, in Absprache mit den Schulen, kombiniert werden. Die Module an der PHSG finden voraussichtlich Donnerstag und Freitag statt.

Zulassung und Anmeldung

Zulassungskriterien

Es müssen alle folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Mindestalter 27 Jahre (Stichtag ist der Studienstart in Woche 33)
  • Berufserfahrung (mindestens 300 Stellenprozent über einen Zeitraum von maximal 8 Jahren)
  • Hochschulabschluss oder
    Nachweis einer zum Bachelorabschluss auf Hochschulstufe gleichwertigen Ausbildung (inkl. Abschluss der Sekundarstufe II gemäss untenstehender Auflistung)
  • Personen ohne gymnasiale Maturität oder FMS mit Fachmaturität Pädagogik müssen ein Sprachzertifikat mindestens Niveau B2 (Englisch oder Französisch) vorlegen (Einreichfrist: 30. Juni)
  • Bestehen des Zulassungsverfahren

Die Studierenden müssen die deutsche Sprache mit einem C2 im Rahmen des europäischen Sprachenportfolios ausweisen, sofern keine deutschsprachige Hochschulzulassung vorliegt (deutschsprachige Maturität und/oder Bachelorabschluss).

Die Zulassung beinhaltet ein Auswahlverfahren (Assessmenttag). Dieser umfasst eine Deutschkompetenzprüfung (Grammatik und Text), Kompetenznachweise in den Bereichen Musik, Gestalten und/oder Sport und ein Setting zur Eignung zum Lehrberuf.

Anmeldung

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der PHSG.

Das Anmeldefenster ist bis zum 31. Januar 2025 geöffnet. Bei Fragen steht Ihnen das Sekretariat gerne zur Verfügung.

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Weiterführende Informationen zur Zulassung

Nachweis einer zum Bachelorabschluss auf Hochschulstufe gleichwertigen Ausbildung

Ein Nachweis einer zum Bachelorabschluss auf Hochschulstufe gleichwertigen Ausbildung sind formale tertiäre Bildungsleistungen (Aus- und Weiterbildungen) im Umfang von 180 ECTS Punkten. Das ist zum Beispiel ein Diplom einer höheren Fachschule, ein Diplom einer anderen abgeschlossenen Tertiärausbildung oder ein Lehrdiplom, ergänzt durch eine oder mehrere umfangreichere Weiterbildungen (z. B. CAS, MAS). Für mindestens 60 ECTS Punkte der 180 ECTS Punkte muss nachgewiesen werden, dass sie für das Studium an der PHSG relevant sind und direkt angerechnet werden können. Das heisst, dass sie einen Bezug zu Fächern der Ausbildung haben, wie Sprache, Kommunikation, Psychologie, Sozialarbeit, Mathematik, Sport, Kunst usw.

Angebot für Personen, die keine gleichwertige Ausbildung nachweisen können

Studieninteressierte, die keinen Nachweis einer zum Bachelorabschluss auf Hochschulstufe gleichwertigen Ausbildung erbringen können, dürfen sich gerne beim Sekretariat melden. Allenfalls können sie zum Bachelorstudium Kindergarten- und Primarstufe zugelassen werden. Für diesen Studiengang können ebenfalls Leistungen angerechnet werden. Zudem kann der Bachelorstudiengang ab dem zweiten Jahr in Teilzeit studiert werden. Den Studierenden steht auch die Möglichkeit des Berufsintegrierten Studiums offen. Dabei arbeiten die Studierenden ab dem dritten Studienjahr bis zu 50 Prozent an einer Kooperationsschule. 

Die Zulassung Sur Dossier ist für den Bachelorstudiengang Kindergarten- und Primarstufe ebenfalls möglich.

Sekundarstufe II

Ein Abschluss der Sekundarstufe II ist zum Beispiel: Gymnasiale Maturität; FMS mit Fachmaturität Pädagogik; Berufsmaturität BMS, WMS, WMI, HMS, Höhere Fachschule: Vorkurs PH und/oder Ergänzungsprüfung an der ISME; Berufsleute ohne BMS: Vorkurs PH und/oder Ergänzungsprüfung an der ISME.

Zulassung sur Dossier

Wer keinen Abschluss der Sekundarstufe II nachweisen kann, kann evtl. «sur Dossier» zugelassen werden. Der Anmeldeschluss der Zulassung sur Dossier ist am 22. November 2024.
Die «Sur Dossier» Aufnahme bezieht sich lediglich auf den fehlenden Sekundarstufe II Abschluss. Alle anderen Zulassungskriterien für den Studiengang für Quereinsteigende müssen zusätzlich erfüllt werden.

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Kosten

Einmalige Gebühren

Anmeldegebühr CHF 200.- *
Immatrikulationsgebühr CHF 300.-*
Studienabschlussgebühr CHF 200.-
Gebühr Auswahlverfahren CHF 500.-*

* keine Rückerstattung

Wiederkehrende Gebühren

Semestergebühren CHF 800.- / Semester
Materialkosten ca. CHF 120.- / Semester je nach Aufwand
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FAQ

Brauche ich zwingend einen Bachelor- oder Masterabschluss, um zum Studiengang für Quereinsteigende zugelassen zu werden?

Das Studium für Quereinsteigende richtet sich vorwiegend an Personen, die einen Hochschulabschluss (Bachelor oder Master) und Berufserfahrung vorweisen können und mindestens 27 Jahre alt sind.

Personen, die keinen Bachelor- oder Masterabschluss vorlegen können, müssen den Nachweis einer zum Bachelorabschluss auf Hochschulstufe gleichwertigen Ausbildung erbringen. Genaueres dazu finden Sie oben auf dieser Seite unter «Weiterführende Informationen zur Zulassung». 

Die Prüfung des Nachweises einer zum Bachelorabschluss gleichwertigen Ausbildung erfolgt nach der Anmeldung und Einreichung sämtlicher relevanter Unterlagen
 

Welche Möglichkeiten für ein Studium an der PHSG habe ich, wenn ich die Zulassungskriterien nicht erfülle?

Studieninteressierte, die keinen Nachweis einer zum Bachelorabschluss auf Hochschulstufe gleichwertigen Ausbildung erbringen können, dürfen sich gerne beim Sekretariat melden. Allenfalls können sie zum Bachelorstudium Kindergarten- und Primarstufe zugelassen werden. Für diesen Studiengang können ebenfalls Leistungen angerechnet werden. Zudem kann der Bachelorstudiengang ab dem zweiten Jahr in Teilzeit studiert werden. Den Studierenden steht auch die Möglichkeit des Berufsintegrierten Studiums offen. Dabei arbeiten die Studierenden ab dem dritten Studienjahr bis zu 50 Prozent an einer Kooperationsschule. 

Was bedeutet Berufserfahrung (mindestens 300 Stellenprozent über einen Zeitraum von maximal 8 Jahren)?

Interessierte des Studiengangs für Quereinsteigende müssen Berufserfahrung im Umfang von 300 Stellenprozenten nach Abschluss der Ausbildung vorweisen können. 
Dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal 8 Jahren verteilt sein (z.B. eine Vollanstellung während 3 Jahren, oder Stückelung (1 Jahr: 100%, 1 Jahr 60%, 2 Jahre 50%, 1 Jahr 40%) in 5 Jahren). Praktika, die nicht im Zusammenhang mit der Ausbildung absolviert werden mussten, können mitgerechnet werden. Es können nur berufliche Tätigkeiten gezählt werden, die mind. drei Monate dauerten. Als berufliche Tätigkeiten verstanden werden jene, die mit einer Berufsausbildung oder mit einem Studium erlernt werden können.

Benötige ich ein Fremdsprachenzertifikat, um aufgenommen zu werden?

Personen, die über eine Gymnasiale Matura oder eine Fachmaturität Pädagogik verfügen, benötigen kein Sprachzertifikat. 
Alle anderen Interessenten müssen bis Ende Juni vor Studienstart mindesten Niveau B2 (Englisch oder Französisch) einreichen. 
Alle Studierenden, die im Rahmen ihres Studiums eine Fremdsprache abschliessen (mind. eine Fremdsprache ist im Diplomtyp B obligatorisch), müssen bis Ende des 1. Studienjahres mind. C1 (Englisch) und/oder mind. B2 (Französisch) vorweisen. Das Sprachzertifikat kann nicht im Rahmen des Studiums an der PHSG direkt erworben werden, sondern muss privat organisiert werden. Falls möglich soll das Sprachzertifikat vor dem Studienstart erworben werden.
 

Wie muss ich mir das Aufnahmeverfahren vorstellen?

Damit die Studierenden das Studium für Quereinsteigende starten können, müssen sie die Zulassungskriterien erfüllen und ein Auswahlverfahren bestehen. Das Auswahlverfahren findet im Rahmen eines Assessmenttages im Frühling statt. Dieser beinhaltet eine Deutschkompetenzprüfung, Kompetenznachweise in den Bereichen Musik, Gestalten oder Sport und ein Setting zur Eignung zum Lehrberuf.

Was sind Kompetenznachweise in Musik, Gestalten oder Sport?

Die Studierenden an der PHSG weisen bei Studienantritt sehr unterschiedliche Vorkenntnisse und fachliche Fertigkeiten auf. Mit den Kompetenznachweisen werden die erwarteten Minimalfertigkeiten/-kenntnisse in den Bereichen Gestalten, Musik, Bewegung/Sport nachgewiesen. 
Die erwarteten Minimalfertigkeiten/-kenntnisse werden allen Interessierten rechtzeitig kommuniziert und können über eine Online-Learning-Plattform eingesehen und eingeübt werden.
 

Woraus besteht die Deutschkompetenzprüfung?

Die Studierenden weisen im Aufnahmeverfahren anhand einer Prüfung nach, dass sie über grundlegende berufsrelevante Sprachkompetenzen in der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit verfügen. (Textverständnis, Rechtschreibung und Grammatik)

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Kontakt

Sekretariat Kindergarten- und Primarstufe

Pädagogische Hochschule St.Gallen
Hochschulgebäude Mariaberg
Seminarstrasse 27
9400 Rorschach
Schweiz

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr

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