Informationen für Schulleitungen
Die Anmeldung der Berufseinsteigenden wie auch der lokalen Mentoratspersonen erfolgt durch die Schulleitung.
Die Anmeldung der Berufseinsteigenden wie auch der lokalen Mentoratspersonen erfolgt durch die Schulleitung.
Die Anmeldung der Berufseinsteigenden wie auch der entsprechenden lokalen Mentorinnen und Mentoren erfolgt digital durch die Schulleitung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder die Leitung der Berufseinführung Volksschule.
Die Berufseinführung ist für Lehrpersonen aller Stufen der öffentlichen Volksschule, die nach dem Erwerb eines Lehrdiploms ihre Unterrichtstätigkeit im Kanton St.Gallen aufnehmen, obligatorisch.
Auch Lehrpersonen, die ein ausländisches Lehrdiplom besitzen und noch keine Berufserfahrung vorweisen können, werden in die Berufseinführung aufgenommen.
Die Weisungen zur Berufseinführung sind unter Downloads zu finden.
Die Berufseinsteigenden werden bei einer Anstellung zwischen 50% und 100% durch eine Pensenreduktion von umgerechnet 1 Jahreswochenlektion entlastet.
Die Berufseinführung im Kanton St.Gallen
Obligatorische Elemente:
Startveranstaltung
Termin 2024/25
Mittwoch, 19. Juni 2024
14.00 – 17.00 Uhr
Das Treffen findet in der regionalen Gruppe statt.
Schlussfeier
Termin 2024/25
Mittwoch, 11. Juni 2025
18.00 – 20.00 Uhr (und Apéro)
Das Treffen findet in der regionalen Gruppe statt.
Treffen Mentoratsgruppe
Die fünf Treffen in der Mentoratsgruppe werden durch die regionale Mentoratsperson festgelegt.
Lokale Mentoratspersonen sind erfahrene Lehrpersonen an der Schule vor Ort, welche auf derselben Schulstufe wie die Berufseinsteigenden unterrichten. Sie haben beratende und keinerlei beurteilende Funktion. Die lokale Mentorin, der lokale Mentor ist für die Berufseinsteigenden die erste Ansprechperson bei Fragen, welche den Berufsalltag betreffen, z.B.:
Entschädigung
Die Arbeit der lokalen Mentorinnen und Mentoren wird nach den Weisungen zur Berufseinführung der Volksschul-Lehrpersonen vom 20. April 2016 entschädigt. Die Kosten gehen zu Lasten des Kantons. Die Schulgemeinden bezahlen den Mentorinnen und Mentoren monatlich den entsprechenden Lohn für die erbrachte Leistung. Am Ende des Schuljahres kann dieser Betrag der PHSG (Berufseinführung) in Rechnung gestellt werden. Das Formular «Abrechnung Lokales Mentorat» ist unter Downloads zu finden.
Regionale Mentoratspersonen sind Lehrpersonen mit langjähriger Erfahrung auf der entsprechenden Schulstufe sowie fundierten, beraterischen Qualifikationen. Sie üben keine Beurteilungsfunktion aus und unterstehen der Schweigepflicht. Die regionale Mentorin, der regionale Mentor besucht die Berufseinsteigenden mindestens einmal in ihrer Klasse und steht zudem für Einzelberatungen zur Verfügung.
Die regionale Mentoratsgruppe besteht aus ca. 6 bis 8 Berufseinsteigenden und wird nach Region und Schulstufe zusammengestellt. Die fünf Treffen bieten Gelegenheit, sich gemeinsam weiterzubilden sowie Erfahrungen zu besprechen, die im Zusammenhang mit der Berufsarbeit stehen.
Pädagogische Hochschule St.Gallen
Hochschulgebäude Stella Maris
Müller-Friedbergstrasse 34
9400 Rorschach
Schweiz
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr