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vier Lehrpersonen im Gespräch

Intensivweiterbildungen

Eine Intensivweiterbildung bietet Ihnen die Möglichkeit, Abstand vom Berufsalltag zu gewinnen. Sie nutzen die Zeit des Bildungssemesters, um sich mit persönlichkeitsbildenden und berufsbezogenen Themen auseinanderzusetzen. Die PHSG bietet 3 verschiedene Formen der Intensivweiterbildung an. ​

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IBIS – Individuelles Bildungssemester 

IBIS ist ein Angebot der Pädagogischen Hochschule Thurgau. An zwei Infoabenden im Jahr haben Sie die Möglichkeit, sowohl CURSOintensiv als auch das Angebot IBIS der PHTG kennenzulernen.

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Bestimmungen für die Übernahme von Kurskosten

Das Vorgehen für die Anmeldung ist je nach Kanton bzw. Schulgemeinde unterschiedlich geregelt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten kantonalen Weisungen. Klären Sie im Vorfeld bitte folgendes: 

  • die Bedingungen für die Teilnahme: Anzahl Jahre Unterricht im Kanton? Anstellungsprozente? Alter? Berichterstattung im Anschluss an die Intensivweiterbildung?
  • das Bewilligungsprozedere: Wer bewilligt was? Wie muss ein Antrag gestellt werden?
  • die Finanzierung: Eigener Lohn? Lohn Stellvertretung? Kostenübernahme für die Intensivweiterbildung

Wir empfehlen Ihnen ein Gespräch mit ehemaligen Absolventinnen und Absolventen, die Prozesswissen zur Verfügung stellen können.

St.Gallen: Intensivweiterbildung

Die Intensivweiterbildung kann nach 15 bzw. 25 Berufsjahren beim jeweiligen Schulträger beantragt werden. Die Lohnauszahlung während der Intensivweiterbildung basiert auf dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad in den vorangegangenen fünf Arbeitsjahren. Von den Kurskosten übernimmt der Kanton aktuell 40%. Die restlichen 60% werden von der Lehrperson selbst oder von der Schulgemeinde übernommen. Mit der Schulleitung ist zu klären, wie die Teilnahmegebühr mit der Schule geteilt werden kann. Hierfür gilt es auch, an Budgetierungsprozesse und entsprechende Fristen zu denken.

Appenzell Ausserrhoden: Intensivweiterbildung

Lehrpersonen haben unabhängig vom Beschäftigungsgrad Anspruch auf eine einmalige bezahlte Intensivweiterbildung von drei Monaten, wenn sie während mindestens fünfzehn Jahren in einer öffentlichen Volksschule im Kanton tätig gewesen sind und davon die letzten fünf Jahre beim gleichen Schulträger angestellt waren. Die Bewilligung erteilt die Schulleitung. Während der Intensivweiterbildung wird der volle Lohn weitergezahlt, an der Teilnahmegebühr kann sich der Schulträger beteiligen. 

Appenzell Innerrhoden: Langzeitweiterbildung

Die Langzeitweiterbildung kann nach 10 Berufsjahren bei einem Pensum von mind. 50% (davon mindestens fünf Jahre Lehrtätigkeit im Kanton) beantragt werden. Gesuche sind spätestens 6 Monate im Voraus beim Volksschulamt einzureichen. Eine Freistellung für die Langzeitweiterbildung kann für maximal 15 Wochen bewilligt werden. Die Lohnauszahlung während der Langzeitweiterbildung basiert auf dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad in den vorangegangenen fünf Arbeitsjahren. Die Teilnahmegebühr wird von der Schulgemeinde übernommen. 

Glarus: Weiterbildungsurlaub

Ein Weiterbildungsurlaub kann nach mind. 12 bzw. 24 Jahren Berufstätigkeit, davon mindestens 6 im Kanton, angetreten werden. Bewilligungen über eine Freistellung bei Lohnfortzahlung von maximal 15 Wochen erteilt die Schulbehörde. Gesuche sind spätestens 6 Monate vor Beginn des Weiterbildungsurlaubs einzureichen. Die Teilnahmegebühr wird von der Schulbehörde übernommen. 

Graubünden: Weiterbildungsurlaub

Lehrpersonen mit mindestens 10 Berufsjahren und festgelegtem Mindestpensum kann ein Weiterbildungsurlaub von max. 3 Monaten gewährt werden. Gesuche sind an die Schulträgerschaft zu richten. Auf Antrag übernimmt der Kanton einmalig die Teilnahmegebühren. 

Schaffhausen: Intensivweiterbildung

Die Intensivweiterbildung kann nach mindestens 10 Jahren Lehrtätigkeit im Kanton angetreten werden. Gesuche sind spätestens sechs Monate vor Beginn der Intensivweiterbildung über die Schulbehörde bzw. Schulleitung an das Erziehungsdepartement einzureichen. Die Teilnahmegebühr und entstehende Spesen werden vom Kanton getragen. Aktuell sind pro Jahr zwei Plätze vorgesehen.

Thurgau: Bildungssemester

Das Bildungssemester kann nach 10 Jahren Berufstätigkeit bei einem Pensum von mindestens 50% beantragt werden. Es ist mit einem Vorlauf von 2 Jahren bei der Schulbehörde anzumelden, und eine Grobplanung 6 Monate vor Beginn einzureichen. Die Bewilligung erfolgt über die Schulleitung vor Ort und die Schulaufsicht. Bei der Setzung persönlicher Ziele zur Weiterentwicklung während des Bildungssemesters unterstützt die Schulberatung.

Die Besoldung während des Bildungssemesters richtet sich nach dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad während der letzten zehn geleitsteten Kalenderjahre vor dem Bildungssemester Die Teilnahmegebühr geht zu Lasten der Lehrperson, die Gemeinden beteiligen sich in unterschiedlichem Umfang. 

Fürstentum Liechtenstein

in Bearbeitung

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Wir sind gerne für Sie da.

Kontakt

Zentrum Weiterbildung | Intensivweiterbildung

Pädagogische Hochschule St.Gallen
Müller-Friedbergstrasse 34
9400 Rorschach
Schweiz

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr

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