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Frauen, die in einer Vorlesung zuhören

Gasthörerinnen und Gasthörer

Einzelne Module oder Blockwochen können als Gasthörerin oder Gasthörer ohne Immatrikulation besucht werden.

Personen, die interessiert sind an einzelnen (Lehr-) Veranstaltungen teilzunehmen, können sich ohne Immatrikulation für ein Semester als Gasthörerinnen und Gasthörer einschreiben. Dabei gelten folgende Bedingungen: 

  • Als Gasthörerinnen und Gasthörer sind Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres zugelassen. Sie schreiben sich bis spätestens einen Monat vor Beginn des Semesters in die gewünschten Module ein (einmalige Anmeldegebühr CHF 100.-)

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einschreibung.

  • Die Gasthörerinnen und Gasthörer sind verpflichtet, regelmässig an den Veranstaltungen teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten.

  • Die Semestergebühren betragen (Fr. 100.–) pro Semesterwochenstunde und im Falle einer Blockwoche CHF 200.-.

  • Auf Wunsch wird eine Bestätigung für den Besuch ausgestellt. Es können keine Leistungsnachweise abgelegt werden.

  • Absolvierte Leistungen werden bei einem allfälligen späteren Studium nicht angerechnet und führen nicht zu einer Lehrbefähigung.

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