Doktorieren an der PHSG
Doktorierende an der PHSG sind einer Organisationseinheit (Institut, Fachstelle, Zentrum) zugeteilt und erarbeiten ihre Dissertation im Kontext eines Forschungsprojekts dieser Organisationseinheit. Gleichzeitig sind sie an einer Universität im In- oder Ausland (Kooperationspartnerin) immatrikuliert und werden i.d.R. gemeinsam von Expert:innen der Universität und Expert:innen der PHSG betreut. Die Universität als Kooperationspartnerin stellt die Doktoratsurkunde aus. Entsprechend richtet sich die Ausgestaltung des Doktorats nach den formalen Kriterien und Richtlinien der Universität, an der die Doktorierenden eingeschrieben sind.
An der PHSG wird zwischen zwei Anstellungsmodellen für Doktorierende unterschieden mit einer designierten Dissertationszeit: Doktorierende, die entweder ausschliesslich im Leistungsbereich der Forschung & Entwicklung tätig sind und Doktorierende, die neben ihrer Tätigkeit in F&E auch in einem weiteren Leistungsbereich (v.a. in der Lehre) tätig sind («Doktorand:in plus»). Letzteres beinhaltet einen finanzierten Weiterbildungs- bzw. Qualifikationsanteil durch die Schaffung eines Mindestpensums für die Arbeit an der Dissertation.
Die PHSG bietet den Doktorierenden förderliche Rahmenbedingungen zum Gelingen und Angebote zur Qualitätssicherung der individuellen Dissertationsprojekte. So stehen den Doktorierenden der PHSG verschiedene Weiterbildungs- und Beratungsangebote zur Verfügung:
- Teilnahme am PHSG-internen Doktorierenden-Kolloquium
- internen Weiterbildungsangebot mit Kursen zu Visualisierungstechniken
- Datenmanagement
- Methodenschulungen
- Dienstleistungen des Zentrums Wissenschaftsberatung
Die Doktorierenden werden inhaltlich weiter durch die Leitungen der Organisationseinheiten und die Projektleitungen begleitet, die verantwortlich sind für das Forschungsprojekt, in welchem das Dissertationsprojekt angesiedelt ist.