Zertifikats- und Diplomstudiengänge Sek II – Berufsbildung
Für Lehrpersonen in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse) und Lehrpersonen an höheren Fachschulen schreibt der Bund Mindestqualifikationen vor. Bei einer Anstellung unter 50 Prozent wird ein Abschluss als nebenberufliche Lehrperson vorausgesetzt. Bei einer Lehrbeschäftigung über 50 Prozent muss ein Abschluss für hauptberufliche Berufsbildungsverantwortliche vorgewiesen werden. Abschlüsse für Berufsbildungsverantwortliche und Lehrpersonen im Nebenberuf werden bei den Studiengängen für Hauptberufliche zu 100 Prozent angerechnet.