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Ein Gänseblümchen mit blauem Himmel als Hintergrund

Hochschulbetrieb wieder im gewohnten Rahmen

Mit der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht auf dem Campus der PHSG wurde zum Semesterstart im Frühlingssemester 2022 noch eine letzte Schutzmassnahme beibehalten, um der Ansteckungsgefahr ein wirksames Mittel entgegenzusetzen. Der Bundesrat hat heute entschieden, dass die Maskenpflicht in allen Bereichen fällt. Die Maskentragpflicht ist damit auch an der PHSG ab Freitag, 1. April 2022 aufgehoben.

In der Zwischenzeit hat sich die Belastung des Gesundheitssystems weiter entspannt. Obwohl es weiterhin zu Ansteckungen kommt, ist der Krankheitsverlauf glücklicherweise meistens milde. Das Tempo, mit dem man nun sukzessive die Pandemie hinter sich lässt, ist individuell. Selbstverständlich ist es daher weiterhin möglich, auf freiwilliger Basis eine Gesichtsmaske zu tragen. Sofern dabei der Selbstschutz im Vordergrund steht, wird die FFP2-Maske empfohlen. 

Letztlich hat der Bundesrat heute auch die Isolationspflicht bei einer Infektion mit dem Coronavirus aufgehoben. Damit übergibt der Bundesrat die Verantwortung wieder an die Bevölkerung und appelliert an die Eigenverantwortung. Schon vor der Covid-19-Pandemie galt: Wer krank ist, bleibt zum Eigenschutz, aber auch zum Schutz des direkten Umfelds vor einer Ansteckung, wenn immer möglich zuhause. Wir bitten darum, diesem Grundsatz trotz Aufhebung der Isolationspflicht weiterhin eigenverantwortlich nachzuleben. Die individuellen Massnahmen wie Handdesinfektion dienen nach wie vor zum Schutz vor möglichen Ansteckungen. Wir stellen somit weiterhin Handdesinfektionsmittel zur Verfügung und erinnern daran, Räume häufig zu lüften.