Schweizerische und kantonale Ausgleichsmassnahmen
Ausgleichsmassnahmen für Berufsfachschullehrpersonen der Grundbildung, der erweiterten Grundbildung und der Berufsmaturität
Ausgleichsmassnahmen für Berufsfachschullehrpersonen der Grundbildung, der erweiterten Grundbildung und der Berufsmaturität
Das SBFI verfügt für einzelne Lehrpersonen Massnahmen, mit welchen diese ihre Kompetenzen zum Unterricht auf der Zielstufe ausgleichen können. Aufgrund dieser Verfügung stellt die PHSG ein massgeschneidertes Programm zusammen, bzw. integriert diese Personen in bestehende Angebote der verschiedenen Diplomstudiengänge der Sek II-Berufsbildung.
Es besteht die Möglichkeit, die gewünschte Lehrbefähigung ohne entsprechendes Lehrdiplom zu erlangen:
Ein entsprechendes Gesuch wird über die Schulleitung der Berufsfachschule beim ABB eingereicht. Alle Informationen zum Verfahren sowie die nötigen Formulare finden Sie auf der Website des Amtes für Berufsbildung St.Gallen ABB.
Die nötige berufspädagogische Bildung zum Erlangen der Gleichwertigkeit kann an der PHSG absolviert werden.