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Privatleben und Berufstätigkeit in Einklang bringen

Die PHSG bekennt sich seit ihrer Gründung dazu, die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu fördern. Dieser Anspruch ist nicht immer für alle Seiten befriedigend einzulösen. Gleichwohl hat sich ein respektabler Reigen an Instrumenten zur Förderung der Vereinbarkeit etabliert.

Gegenseitige Abstimmung nötig

Zur Vereinbarkeit von Berufsleben und Privatleben müssen die Bedürfnisse zweier Seiten berücksichtigt werden. Die PHSG, vertreten durch die Führungskräfte, wahrt auf der einen Seite die Interessen der Institution. Die Sicherstellung eines optimalen Betriebs steht hier im Zentrum. Die Mitarbeitenden auf der anderen Seite versuchen, den Ansprüchen der Arbeitgeberin und der ihres privaten Umfelds gerecht zu werden. Bei dieser Abstimmung kommt es zwangsläufig hin und wieder zu Zielkonflikten.

Erwartungen der Arbeitgeberin

Die PHSG baut auf Verlässlichkeit und Engagement ihrer Mitarbeitenden. So setzt sie etwa bei Dozierenden neben der eigentlichen Lehr- und Forschungstätigkeit auch die Teilnahme an Teamsitzungen und Arbeitsabsprachen oder Mitarbeit in Projekten und an den Arbeitstagen voraus. Ebenfalls fordert sie eine persönliche berufliche Entwicklung fachlicher sowie didaktisch-methodischer Natur ein.

Leben ist mehr als arbeiten

Ein privater Ausgleich zur Arbeit ist jedoch wichtig und trägt zur physischen und psychischen Gesundheit von Mitarbeitenden bei. Haben Mitarbeitende Betreuungspflichten für Kinder oder andere Angehörige, sind sie im privaten Umfeld besonders gefordert. Hier ist es wichtig, dass die Arbeitgeberin ihnen die Vereinbarkeit ihrer privaten Verpflichtungen und ihrer Arbeit an der Hochschule vereinfacht. 

Vereinbarkeit erleichtern

Die PHSG kommt ihren Mitarbeitenden bezüglich Vereinbarkeit in zahlreichen Punkten entgegen: 

  1. Teilzeitanstellung: Eine Anstellung in Teilzeit ist an der PHSG verbreitet und auch in anforderungsreichen Funktionen möglich. Bei den Frauen sind Teilzeitanstellungen häufiger als bei den Männern.

  2. Teilzeitanstellung oder Job Sharing in Führungspositionen: Führungsfunktionen werden je nach Anforderungen auch an Personen mit Teilzeitanstellung vergeben. Job Sharing in Führungspositionen ist ebenfalls möglich.

  3. Anpassung Beschäftigungsgrad: Mitarbeitenden, die auf eigenen Wunsch ihren Beschäftigungsgrad reduzieren möchten, beispielsweise wegen Betreuungspflichten für Kinder oder Eltern, kommt die PHSG entgegen soweit es der Betrieb zulässt. Der Beschäftigungsgrad kann im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.

  4. Wahl der Arbeitstage: Bei der Stundenplanung können Dozierende Arbeitstage benennen, welche sie sperren möchten. In der Verwaltung erfolgt die Festlegung der Arbeitstage in gegenseitiger Absprache.

  5. Präsenzzeit und Home Office: Dozierende haben generell wenig Präsenzzeit und können sich einen Grossteil ihrer Arbeitszeit selbständig einteilen. Mitarbeitende in der Verwaltung können je nach Funktionen einen Teil ihrer Aufgaben im Home Office erledigen. Eine generelle Regelung zum Home Office besteht allerdings nicht. Sie erfolgt in Absprache mit den Vorgesetzten. 

  6. Freihalten der Schulferien von Hochschulterminen: Die Schulferien des Kantons St.Gallen werden in der Regel von Hochschulterminen freigehalten. Informelle Sperrzeiten sind die Weihnachts- und die Sommerferien. Sitzungsgremien, die regelmässig tagen, pausieren in den Schulferien.

  7. Mutterschaftsurlaub und unbezahlter Urlaub nach Geburt eines Kindes: Der gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsurlaub hat eine Dauer von 16 Wochen nach Niederkunft. Viele Mütter möchten nach der Geburt sechs Monate pausieren. Hierbei kommt ihnen die PHSG nach Möglichkeiten im Betrieb entgegen. Sie stellt eine Stellvertretung sicher und garantiert die Rückkehr an die bisherige Stelle.

  8. Karrieregespräch bei Elternschaft: Künftige Eltern werden im Rahmen eines Karrieregesprächs hinsichtlich ihrer Laufbahnplanung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie begleitet. 

  9. Privilegierter Zugang Globi Kinderkrippen: Dank der Partnerschaft mit den Globi Kinderkrippen erhalten Mitarbeitende privilegierten Zugang zu Krippenplätzen an fünf Standorten in St.Gallen, Gossau und Oberbüren.

  10. Finanzielle Unterstützung für Eltern: Gesetzlich vorgesehen sind bei Elternschaft Geburtszulagen und Kindergeld. Bei der Geburt eines Kindes erhalten Eltern ein Geschenk.

Gesamtgesellschaftliche Herausforderung

Dieser Strauss an Unterstützungsinstrumenten muss den Vergleich mit anderen Arbeitgebern nicht scheuen. Trotz dieser Massnahmen bleibt es jedoch in der Schweizerischen Arbeitswelt eine Herausforderung, Berufs- und Familienleben in Einklang zu bringen. Gerade die Möglichkeiten der familienexternen Kinderbetreuung und die Organisation des Schulwesens ziehen mit den Bedürfnissen von arbeitstätigen Eltern noch nicht gleich.

Mitarbeitende ohne Betreuungspflichten

Das Entgegenkommen der Institution gegenüber Mitarbeitenden mit Betreuungspflichten ist zu einem grossen Teil möglich, weil andere Mitarbeitende ohne vergleichbare Aufgabe in ihrem privaten Umfeld grosse Verantwortung übernehmen. Sie sind es, die in der Regel Vollzeitpensen ausfüllen und damit viel Präsenz zeigen. Sie übernehmen Stellvertretungen, erledigen Zusatzaufgaben, nehmen Abendtermine wahr oder springen kurzfristig ein. Ihren Bedürfnissen nach eigenen Ruhepausen hat die Hochschule ebenfalls Rechnung zu tragen. 

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