Berufsbildner/innen überbetriebliche Kurse und Lehrwerkstätten im Hauptberuf
Sind Sie als hauptberufliche/r Berufsbildner/in tätig in überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten oder in Lehrwerkstätten und in anderen für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannten Institutionen?
Mit dem Diplom «Berufsbildnerin / Berufsbildner ÜK und Lehrwerkstätten im Hauptberuf» (600 Lernstunden) aufbauend auf dem Abschluss «Berufsbildnerin / Berufsbildner ÜK im Nebenberuf» (300 Lernstunden) erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben (Art. 45 BBV) für die Ausbildungstätigkeit in überbetrieblichen Kursen, Lehrwerkstätten und anderen dritten Lernorten bei einer Anstellung von mehr als 50 Prozent.