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Farbige Dreiecke zusammengestellt

Akkreditierung

Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) schreibt eine institutionelle Akkreditierung für alle Schweizer Hochschulen vor. Die Akkreditierung überprüft das Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Die Studiengänge der PHSG sind durch die EDK anerkannt.
 

Institutionelle Akkreditierung

Die PHSG erhielt am 27. September 2019 die institutionelle Akkreditierung zugesprochen. Nach einem umfassenden Selbstbeurteilungsbericht der PHSG und einer Vor-Ort-Visite von Gutachterinnen und Gutachtern im März 2019 fällte der Schweizerische Akkreditierungsrat diese Entscheidung.

Der Weg zur institutionellen Akkreditierung war von Anfang an als Entwicklungsprozess konzipiert. In zahlreichen Projekten wurden über zwei Jahre Themen der Qualitätssicherung und -entwicklung bearbeitet. Dieser Weg wird mit einem Entwicklungsplan fortgesetzt. Die nächste Akkreditierung findet in sieben Jahren statt. Die gesamte Dokumentation ist auf der Webseite der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) publiziert.

EDK-Anerkennung

Die Lehrerinnen- und Lehrerbildung wird von der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK der Kantone reglementiert. Daher sind alle Studiengänge zur Ausbildung für Lehrpersonen der Volksschule durch die EDK anzuerkennen. Anerkennungsverfahren durch die EDK für die Kindergarten- und Primarstufe und die Sekundarstufe I und durch das SBFI für die Sekundarstufe II werden regelmässig wiederholt.